Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen der H.R.W. Automotive GmbH, Alter Postweg 54, 26133 Oldenburg (nachfolgend "H.R.W. Automotive") und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber").
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als H.R.W. Automotive ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsschluss
2.1 Angebote von H.R.W. Automotive sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
2.2 Die Beauftragung durch den Auftraggeber gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Beauftragung nichts anderes ergibt, ist H.R.W. Automotive berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang anzunehmen.
2.3 Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Beginn mit der Ausführung der Leistungen erklärt werden.
3. Leistungen
3.1 Der Umfang der von H.R.W. Automotive zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Auftraggebers bzw. der Auftragsbestätigung von H.R.W. Automotive.
3.2 H.R.W. Automotive ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten der Hilfe von Erfüllungsgehilfen zu bedienen.
3.3 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie von H.R.W. Automotive ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt worden sind.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, H.R.W. Automotive alle für die Durchführung des Auftrags notwendigen Informationen, Unterlagen und Materialien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
4.2 Der Auftraggeber hat H.R.W. Automotive über alle Umstände, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sein können, unverzüglich zu informieren.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise von H.R.W. Automotive. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.2 Rechnungen von H.R.W. Automotive sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei H.R.W. Automotive.
5.3 Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug. Bei Zahlungsverzug ist H.R.W. Automotive berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
6. Abnahme und Gewährleistung
6.1 Nach Erbringung der vereinbarten Leistungen wird der Auftraggeber diese unverzüglich abnehmen. Die Abnahme kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen, insbesondere durch Ingebrauchnahme des Werkes.
6.2 Der Auftraggeber hat die Leistungen von H.R.W. Automotive unverzüglich nach Abnahme zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt.
6.3 Bei berechtigten Mängelrügen steht H.R.W. Automotive das Recht zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu. H.R.W. Automotive ist berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
6.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Abnahme der Leistung. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von H.R.W. Automotive oder seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.
7. Haftung
7.1 H.R.W. Automotive haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet H.R.W. Automotive vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabes nach gesetzlichen Vorschriften nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von H.R.W. Automotive jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
7.2 Die sich aus Ziffer 7.1 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden H.R.W. Automotive nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis behält sich H.R.W. Automotive das Eigentum an den gelieferten Waren vor.
8.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
9. Datenschutz
9.1 H.R.W. Automotive erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter Beachtung der Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
9.2 Nähere Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung von H.R.W. Automotive.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen H.R.W. Automotive und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
10.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von H.R.W. Automotive in Oldenburg. Entsprechendes gilt, wenn der Auftraggeber Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.
10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: März 2025